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Corona-App: Wer die App nicht nutzen will, darf keinen Nachteil haben

Corona-App: Wer die App nicht nutzen will, darf keinen Nachteil haben

Gerald Demmel Gerald Demmel
in Digitales Leben & Web, Politik
Lesezeit:2 Minuten
18. April 2020
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Corona App Pflicht? Der Digitalrechtler Nikolaus Forgó empfiehlt eine gesetzliche Regelung, mit der sichergestellt wird, dass die freiwillige Nutzung einer potentiellen Corona-App wirklich abgesichert ist. Er warnt davor, dass die Freiwilligkeit nur pro forma gegeben ist.

Kontrast: Sie fordern, dass die Akzeptanz des App-Einsatzes freiwillig sein muss. Gleichzeitig soll der Staat für größtmögliche Akzeptanz sorgen. Wie sähe ihre Lösung aus, welche Lösung würden Sie als Rechtswissenschafter anstreben?

Nikolaus Forgó: Ich empfehle eine gesetzliche Regelung, mit der sichergestellt wird, dass die Freiwilligkeit wirklich abgesichert ist und die Daten auch nur für die definierten Zwecke verwendet werden. Damit kann vermieden werden, dass Menschen sich unter Druck gesetzt fühlen. Es kann hoffentlich erreicht werden, dass die Akzeptanz hoch genug ist, um sinnvolle Ergebnisse zu liefern. Was allerdings ganz grundsätzlich noch zu beweisen wäre.

corona app pflicht nikolaus forgo
Nikolaus Forgó. Professor für Technologie- und Immaterialgüterrecht an der Rechstwissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien ist gegen eine Corona-App Pflicht.

Wie muss ein rechtlicher Rahmen für den Einsatz der Corona-App aussehen?

Ein Bundesgesetz mit klaren Regeln zur Freiwilligkeit, zum Ausschluss der Verarbeitung für andere Zwecke, zum Schutz vor Diskriminierung und zu haftungsrechtlichen Folgen.

Wo liegen die Gefahren hinsichtlich Datenschutz und Verletzung der Bürgerrechte?

Eine – hochproblematische – verpflichtende Nutzung will derzeit wohl niemand. Aber es besteht die Gefahr, dass die Freiwilligkeit nur pro forma besteht. Zum Beispiel, weil sie an bestimmte Erleichterungen geknüpft sind, die Arbeitgeber einfordern. Oder dass die Daten für andere Zwecke ohne Einwilligung des Betroffenen verwendet werden.

Nicht sicher ist auch, ob durch das freiwillige Mitmachen die Teilnahmezahlen erreicht werden, die für einen potentiellen Erfolg erforderlich sind, sodass wir danach erst recht über eine Verpflichtung diskutieren.

Kann verhindert werden, dass private Unternehmen die Datensammlung durch die App missbrauchen?

Ja. Das wäre schon nach geltendem Recht verboten.

Wie hoch schätzen sie den Aufwand für eine funktionierende Corona-App ein. Stichwort Infrastruktur, Datenauswertung, Prognosen-Erstellung etc.?

Wenn das einen epidemiologischen Sinn macht, dann ist es auch bewältigbar. Um das beurteilen zu können, müsste man freilich genauer wissen, welches Ziel mit welchen Maßnahmen gerade verfolgt wird. Das ist nicht immer deutlich.

Wie schätzen Sie die App der Staatsdruckerei ein, welche eine etwaige Immunität gegen das Virus mit der Identität verknüpfen soll?

Das Projekt steht erst zu Beginn, ich habe nur erste Eindrücke und mir noch kein abschließendes Urteil gebildet. Grundsätzlich ist denkbar, dass ein Immunitätsausweis, der sicher ist, Vorteile bringen kann – gesamtgesellschaftlich und individuell. Man muss aber Missbrauch ausschließen, Überwachungsdruck und Diskriminierung vermeiden und Freiwilligkeit sicherstellen.

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hermann
hermann
27. November 2020 17:31

Die Corona APP ist wenn ich das alles richtig verstanden habe, ein Instrument um die Bürger die die nutzen zu überwachen. Wenn Sie mit Personen in Kontakt kommen die vielleicht Corona haben, schlägt das Ding von selbst Alarm. Sorry gehts eigentlich noch irgendwie ? Wenn man das zur Pflicht macht, dann reiche ich Klage ein. Wir haben Gesetze die auch unser Kurzer beachten muss.

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